· Fachbeitrag · EBM 2017
Geriatrie: Aus Pflegestufe wird Pflegegrad
| Durch das zum 1. Januar 2017 in Kraft getretene Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG) wird unter anderem der Begriff der Pflegebedürftigkeit neu definiert. Die bisher bekannten Pflegestufen werden durch fünf Pflegegrade ersetzt. Der Bewertungsausschuss hat daher in den Abschnitten 3.2.4, 30.12 und 30.13 mit Wirkung zum 01.01.2017 den Begriff „Pflegestufe“ durch den Begriff „Pflegegrad“ ersetzt. |Fünf Pflegegrade
In den geriatrischen Abrechnungsziffern in den Abschnitten 3.2.4 (Nrn. 03360 und 03362) und 30.13 (Nrn. 30980 bis 30988) sowie im Abschnitt 30.12 (MRSA-Diagnostik und Therapie) wird auf Pflegestufen verwiesen. Die bisher bekannten Pflegestufen wurden zum 01.01.2017 durch fünf Pflegegrade ersetzt.
- Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
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