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  • · Fachbeitrag · EBM 2017

    Psychotherapie: Neue GOP für die Gruppen- und Einzeltherapie sowie für Testverfahren

    | KBV und Krankenkassen haben sich mit Wirkung zum 01.07.2017 auf eine höhere Vergütung und neue Gebührenordnungspositionen (GOP) für die Gruppentherapie verständigt. Zudem gelten für Einzeltherapien und psychodiagnostische Testverfahren ebenfalls ab 01.07.2017 neue GOP. Nachfolgend eine Übersicht über die Änderungen. |

    Die neuen GOP für die Gruppentherapie

    Während bisher nur zwischen kleinen und großen Gruppen unterschieden wurde, gibt es künftig für jedes der drei Therapieverfahren jeweils sieben auf die Teilnehmergröße bezogene GOP für die Kurzzeittherapie und die Langzeittherapie. Durch die gleichzeitige Neubewertung steigt die Vergütung - je nach Gruppenstärke - um etwa 20 Prozent. Lediglich bei Gruppen mit vier Teilnehmern ist die Vergütung etwas niedriger.

     

    • Kurzzeittherapie
    Teilnehmer
    Tiefen-psychologisch
    Analytisch
    Verhaltenstherapie*
    Bewertung (je Teilnehmer/100 Min.)

    3

    35503

    35523

    35543

    836 Punkte (88,03 Euro)

    4

    35504

    35524

    35544

    704 Punkte (74,13 Euro)

    5

    35505

    35525

    35545

    626 Punkte (65,92 Euro)

    6

    35506

    35526

    35546

    573 Punkte (60,34 Euro)

    7

    35507

    35527

    35547

    535 Punkte (56,34 Euro)

    8

    35508

    35528

    35548

    507 Punkte (53,39 Euro)

    9

    35509

    35529

    35549

    485 Punkte (51,07 Euro)

     

     

    • Langzeittherapie
    Teilnehmer
    Tiefen-psychologisch
    Analytisch
    Verhaltenstherapie*
    Bewertung (je Teilnehmer/100 Min.)

    3

    35513

    35533

    35553

    836 Punkte (88,03 Euro)

    4

    35514

    35534

    35554

    704 Punkte (74,13 Euro)

    5

    35515

    35535

    35555

    626 Punkte (65,92 Euro)

    6

    35516

    35536

    35556

    573 Punkte (60,34 Euro)

    7

    35517

    35537

    35557

    535 Punkte (56,34 Euro)

    8

    35518

    35538

    35558

    507 Punkte (53,39 Euro)

    9

    35519

    35539

    35559

    485 Punkte (51,07 Euro)

     

     

    * Bei der Verhaltenstherapie sind auch weiterhin Sitzungen von mindestens 50 Min. Dauer berechnungsfähig. Diese sind mit dem Zusatzbuchstaben „H“ zu kennzeichnen. Die ausgewiesene Punktzahl wird in diesem Fall halbiert.

    Die neuen Abrechnungspositionen für die Einzeltherapie

    Bei Kurzzeittherapien als Einzelbehandlung gibt es künftig zwei GOP: Eine für das erste 12-Stunden-Kontingent und eine für das zweite 12-Stunden-Kontingent.

     

    Legende
    EBM-Nr. alt
    EBM-Nr. neu
    Bewertung

    Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (Kurzzeittherapie, Einzelbehandlung)

    35200

    35401 (1. Kontingent)

     

     

     

     

    841 Punkte (88,56 Euro)

    35402 (2. Kontingent)

    Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (Langzeittherapie, Einzelbehandlung)

    35201

    35405

    Analytische Psychotherapie (Einzelbehandlung)

    35210

    35411 (1. Kontingent)

    Kurzzeittherapie

    35412 (2. Kontingent)

    Kurzzeittherapie

    35415 - Langzeittherapie

    Verhaltenstherapie (Kurzzeittherapie, Einzelbehandlung)

    35220

    35421 (1. Kontingent)

    35422 (2. Kontingent)

    Verhaltenstherapie (Langzeittherapie, Einzelbehandlung)

    35221

    35425

     

     

    Wichtig | Alle neuen Abrechnungspositionen gelten ab dem 01.07.2017. Das gilt auch für Therapien, die vor dem 01.07.2017 beantragt wurden.

    Die neuen Abrechnungspositionen für Testverfahren

    Bedingt durch die Neustrukturierung des Abschnitts 35.2 gelten zudem ab 01.07.2017 neue GOP für psychodiagnostische Testverfahren. Inhalt und Bewertung dieser Leistungen bleiben unverändert.

     

    Legende
    EBM-Nr. - alt
    EBM-Nr. - neu
    Bewertung

    Anwendung und Auswertung standardisierter Testverfahren - je vollendete 5 Minuten

    35300

    35600

    28 Punkte (2,95 Euro)

    Anwendung und Auswertung von psychometrischen Testverfahren - je vollendete 5 Minuten

    35301

    35601

    28 Punkte (2,95 Euro)

    Anwendung und Auswertung von projektiven Verfahren - je vollendete 5 Minuten

    35302

    35602

    46 Punkte (4,84 Euro)

     

     

    Weiterführende Hinweise

    • Eine Zusammenfassung aller Änderungen ab 01.04.2017 und zum 01.07.2017 finden Sie bei der KBV unter www.kbv.de/html/17549.php.
    • G-BA beschließt Änderung der Psychotherapie-Richtlinie (AAA 07/2016, Seite 2)
    Quelle: Ausgabe 05 / 2017 | Seite 2 | ID 44655769