· Fachbeitrag · EBM 2017
Psychotherapie-Reform - Neue Leistungen seit 1. April 2017
| Am 01.04.2017 ist die neue Psychotherapie-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) in Kraft getreten. Die Richtlinie enthält diverse Neuerungen für Hausärzte mit der Zusatzbezeichnung Psychotherapie. Parallel dazu hat der Erweiterte Bewertungsausschuss für die neuen Leistungen aus dieser Richtlinie - die Psychotherapeutische Sprechstunde und die Akutbehandlung - entsprechende Abrechnungspositionen in den EBM aufgenommen. Nachfolgend die wichtigsten Informationen. |
Psychotherapeutische Sprechstunde
Alle ärztlichen und psychologischen Psychotherapeuten, die eine Genehmigung zur Abrechnung von Richtlinienpsychotherapie haben, müssen seit 01.04.2017 psychotherapeutische Sprechstunden anbieten. Dies gilt auch für Ärzte mit der Zusatzbezeichnung Psychotherapie. Der Umfang dieser verpflichtenden Sprechstunden beträgt pro Woche mindestens 100 Minuten, bei hälftigem Versorgungsauftrag 50 Minuten. In bis zu 6 Gesprächen von jeweils mindestens 25 Minuten Dauer - bei Kindern und Jugendlichen bis zu zehn Gesprächen - klärt der Psychotherapeut ab, ob ein Verdacht auf eine psychische Krankheit vorliegt, ob der Patient eine Richtlinienpsychotherapie benötigt oder ob ihm andere Unterstützungs- und Beratungsangebote (z. B. eine Familienberatungsstelle) helfen können.
Für diese neue Leistung kann seit 01.04.2017 die neue Nr. 35151 abgerechnet werden, bewertet mit 406 Punkten bzw. 42,75 Euro. Die Vergütung erfolgt extrabudgetär mit dem Orientierungswert von 10,53 Cent.
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