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  • · Fachbeitrag · GOÄ Abrechnungsempfehlungen 2024

    Neue Analogleistungen zur Psychotherapie ‒ auch für Hausärzte

    von Dr. med. Heiner Pasch, Kürten

    | Zum 01.07.2024 haben sich die Bundesärztekammer (BÄK), die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), die Beihilfeträger von Bund und Ländern (außer Schleswig-Holstein und Hamburg) sowie der PKV-Verband auf eine neue Abrechnungsempfehlung zur besseren psychotherapeutischen Versorgung von Privatpatienten und Beihilfeberechtigten geeinigt. AAA berichtete ( AAA 08/2024, Seite 13 ) und geht in diesem Beitrag konkret auf die Optionen für Hausarztpraxen ein (Abrechnungsempfehlungen bei der BÄK online unter iww.de/s11325 ). |

    16 neu vereinbarte Analogleistungen

    Unter den insgesamt 16 neu vereinbarten Analogleistungen sind auch solche, die für Hausärztinnen und Hausärzte interessant sein dürften, die neben der hausärztlichen Primärversorgung auch psychotherapeutisch tätig sind. Hausärzte sind in vielen Fällen die ersten Ansprechpartner für Patienten mit psychischen Problemen. Zudem wollen oder müssen diese Ärzte die Zeiten bis zum Beginn einer Psychotherapie überbrücken, in denen insbesondere die Leistungen der Akutbehandlung infrage kommen. Konkret sind dies

    • die „Erhebung des aktuellen psychischen Befunds“ nach Nr. 801 GOÄ analog (250 Punkte) sowie