· Fachbeitrag · EBM 2017
Versorgung in Pflegeheimen - Der koordinierende Vertragsarzt im Kapitel 37
| Über die neuen Abrechnungspositionen für Kooperations- und Koordinationsleistungen in Pflegeheimen im neuen EBM Kapitel 37 haben wir ausführlich in AAA 08/2016, Seite 9 berichtet. Die in diesem Zusammenhang obligatorisch abzuschließenden Kooperationsverträge ( AAA 08/2016, Seite 11 ) sehen vor, dass die Koordinationsaufgaben in der Regel vom betreuenden Hausarzt des Pflegeheim-Patienten übernommen werden. Wie sehen die Aufgaben genau aus? |
Die Aufgaben des koordinierenden Vertragsarztes
Der koordinierende Vertragsarzt ist erster Ansprechpartner für die medizinischen Belange des Patienten und hat folgende - in der Legende zur EBM-Nr. 37105 beschriebenen- Aufgaben:
- Obligater Leistungsinhalt: Koordination von diagnostischen, therapeutischen und rehabilitativen Maßnahmen und der pflegerischen Versorgung in der stationären Pflegeeinrichtung mit weiteren Ärzten, die an der Versorgung gemäß einem Kooperationsvertrag nach § 119b SGB V teilnehmen sowie einbezogenen Pflegefachkräften, Steuerung des multiprofessionellen Behandlungsprozesses.
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