· Fachbeitrag · EBM 2018
Chronikerpauschalen ‒ Problemfälle mit „H“
von Dr. med. Heinrich Weichmann, Lippetal
| Zum Q IV 2013 wurden die Chronikerpauschalen mit den neuen Gebührenordnungspositionen (GOP) 03220/3221 in den EBM aufgenommen. Gleichzeitig wurde im EBM in der Präambel zu diesen GOP definiert, wann ein Patient im Sinne des EBM als Chroniker eingestuft werden kann. Trotzdem kommt es auch nach vier Jahren immer wieder vor, dass Abrechnungen eingereicht werden, aus denen die KV nicht ersehen kann, ob die Abrechnungskriterien erfüllt sind oder nicht. Mit der Folge, dass die 03220/03221 in den entsprechenden Fällen gestrichen wird. Die meisten Streichungen ergeben sich dadurch, dass der Zusatz von „H“ in berechtigten Fällen nicht erfolgt. |
Problem Zusatz von „H“
Neben einem Hausarztwechsel, bei dem der Zusatz von „H“ inzwischen kaum noch Probleme bereitet, gibt es eine Reihe weiterer Konstellationen, in denen „H“ den GOP 03220/03221 zugesetzt werden kann aber aus Unkenntnis nicht zugesetzt wird. Eine Analyse der Streichungen der 03220/03221 über mehrere Quartale ergab, dass folgende Berechtigungen zum Zusatz von „H“ regelmäßig nicht wahrgenommen werden:
- Der Patient, Chroniker im Sinne des EBM, war in einem Quartal nur bei einem (Urlaubs-)Vertreter, folglich nicht in drei Quartalen innerhalb der letzten vier Quartale bei seinem Hausarzt.
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