· Fachbeitrag · EBM 2018
ICD-10 Zusatzkennzeichen stets korrekt angeben!
| Auf den Abrechnungsunterlagen und auf Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen sind zusätzlich zu den Kodierungen nach dem ICD-10 die Zusatzkennzeichen G (gesicherte Erkrankung), V (Verdacht auf), A (Ausschluss von), Z (Zustand nach), R (rechts), L (links) oder B (beidseitig) anzugeben. |
Zusatzkennzeichen V und A
V oder A sind in der Regel bei diagnostischen Leistungen zur Abklärung einer Erkrankung anzugeben, so z. B. bei Verdacht auf/Ausschluss einer Hypertonie (I10.9 V oder A). Aus den vermerkten (Verdachts)-Diagnosen soll sich die Notwendigkeit zur Durchführung der abgerechneten Leistungen ableiten lassen.
Zusatzzeichen Z
Z ist nur anzugeben, wenn im aktuellen Quartal wegen des Zustands nach einer Erkrankung eine Behandlung erfolgt. Ist es z. B. nach einem Herzinfarkt zu einer Herzinsuffizienz (I50.9G) gekommen, ist der ICD-10-Code für den Herzinfarkt mit dem Zusatz „Z“ anzugeben (I21.2 Z) ‒ auf diese Weise wird der Herzinfarkt als Ursache der Herzinsuffizienz (I50.9 G) dokumentiert.
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