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  • · Fachbeitrag · EBM 2018

    NäPa-Vergütung 2018

    | Im Rahmen der Honorarverhandlungen für das Jahr 2018 wurde festgelegt, dass die Leistungen für nichtärztliche Praxisassistenten (NäPa) nach den Nrn. 03060 bis 03065 von den Krankenkassen nicht mehr extrabudgetär vergütet, sondern in die Morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) überführt werden, allerdings auf Basis der seinerzeit kalkulierten 118 Mio. Euro. Die MGV der regionalen KVen wird also im Jahr 2018 entsprechend erhöht. |

     

    In Auswirkung dieser Entscheidung mussten alle KVen ihre Vergütungsregelungen im Honorarverteilungsmaßstab (HVM) zum 01.01.2018 anpassen und Regelungen zur Vergütung der NäPa-Leistungen treffen. Die tabellarische Übersicht aus den KVen zeigt ein differenziertes Bild:

     

    • In sieben KVen erfolgt die Vergütung für die Nrn. 03060 bis 03065 auch im Jahr 2018 außerhalb von Mengenbegrenzungen mit dem Orientierungswert von 10,6543 Cent.