· Fachbeitrag · EBM 2018
Screening auf Bauchaortenaneurysmen ‒ Details
| Über die zum 01.01.2018 eingeführte neue Präventionsleistung „Screening auf Bauchaortenaneurysmen für Männer ab dem 65. Lebensjahr“ hatten wir bereits in den Ausgaben 12/2017 und 01/2018 berichtet. Die zu diesem Zeitpunkt noch offenen Fragen sind zwischenzeitlich geklärt und werden nachfolgend zusammengefasst. |
Keine gesonderte Abrechnungsgenehmigung erforderlich
Die sonographische Untersuchung der Bauchaorta nach der EBM-Nr. 01748 können nur Ärzte abrechnen, die über eine entsprechende Genehmigung nach der Sonographie-Vereinbarung verfügen.
Die Nr. 01748 wurde inzwischen in die Anlage III, Anwendungsklasse AK 7.1 der Sonographie-Vereinbarung aufgenommen. Damit ist klargestellt, dass alle Ärzte, die über eine entsprechende Abrechnungsgenehmigung für die Sonographie des Abdomens nach der EBM-Nr. 33042 verfügen, auch zur Abrechnung der EBM-Nr. 01748 berechtigt sind.
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