· Fachbeitrag · EBM 2019
Beratung zum Darmkrebsscreening: keine Altersobergrenze ‒ Versicherteninformation online
| Zum Beitrag zu den Neuregelungen zur Kassenabrechnung beim Darmkrebsscreening ( AAA 04/2019, Seite 5 ) haben wir einige Leseranfragen zu den Altersvorgaben und zu der neuen Versicherteninformation erhalten. Lesen Sie die Fragen sowie die Antworten dazu. |
Frage: Bis zu welchem Alter ist die Beratung zur Früherkennung des kolorektalen Karzinoms nach Nr. 01740 abrechenbar?
Antwort: Nach Teil II. § 5 der Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme (oKFE-RL) hat der Versicherte ab dem Alter von 50 Jahren einmalig Anspruch auf Informationen über das Gesamtprogramm. Die Beratung erfolgt anhand der Versicherteninformation über Ziel und Zweck des Programms zur Früherkennung von Darmkrebs.
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