· Fachbeitrag · Vorsorge
Darmkrebsscreening: Bewertung der Nr. 01740 klettert zum 19.04.2019
| Am 19.04.2019 treten die Änderungen der Richtlinie für das Darmkrebsscreening ( AAA 08/2018, Seite 8 ) in Kraft. Der Bewertungsausschuss hat daher am 29.03.2019 u. a. eine Anpassung der Abrechnungsposition für die Beratung zur Früherkennung des kolorektalen Karzinoms nach EBM-Nr. 01740 beschlossen, die auch eine höhere Bewertung beinhaltet. |
Bewertung steigt ‒ Prüfzeit bleibt gleich
Die Bewertung der EBM-Nr. 01740 steigt mit Wirkung zum 19.04.2019 um 12 auf 115 Punkte, das entspricht einer Steigerung um 1,30 Euro bzw. 11,7 Prozent. Die Prüfzeit dieser Leistung bleibt mit sieben Minuten unverändert. Ebenfalls unverändert ist, dass die Nr. 01740 nur einmal im Leben des Versicherten abgerechnet werden kann.
EBM-Nr. | Legende | Punkte |
01740 | Beratung zur Früherkennung des kolorektalen Karzinoms gemäß Teil II. § 5 der Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme (oKFE-RL)
Obligater Leistungsinhalt Einmalige Beratung frühzeitig nach Vollendung des 50. Lebensjahres anhand der Versicherteninformation über Ziel und Zweck des Programms zur Früherkennung von Darmkrebs | 115 (12,45 Euro) |
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