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  • · Fachbeitrag · EBM 2019

    TSVG in Kraft ‒ neuer Zeitplan der Änderungen

    | Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) ist mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 11.05.2019, also später als erwartet, in Kraft getreten. Das führt zu Verschiebungen bei den einzelnen Regelungen. |

     

    TSVG-Regelungen, die seit dem 11.05.2019 gelten

    Die bislang genannten Termine (AAA 04/2019, Seite 8), zu denen die verschiedenen Regelungen des TSVG greifen, verzögern sich. Seit dem 11.05.2019 gilt:

    • Vertragsärzte müssen Mindestsprechstunden im Umfang von 25 statt bisher 20 Wochenstunden anbieten. Dabei wird die Zeit für Haus- und Pflegeheimbesuche angerechnet. Bei einem reduzierten Versorgungsauftrag gelten die 25 Wochenstunden anteilig.