· Fachbeitrag · EBM 2019
Videosprechstunde ‒ technische Anforderungen
| Das Honorar für ärztliche Leistungen bei GKV-Patienten im Rahmen einer Videosprechstunde ist zum 01.10.2019 auf eine neue Basis gestellt und damit attraktiver geworden. Doch zur Abrechnung ist eine Genehmigung der KV erforderlich. Nachzuweisen sind eine apparative Mindestausstattung sowie eine Vereinbarung mit einem zertifizierten Videodienstanbieter. |
Allgemeines
Die Anforderungen an die Durchführung einer Videosprechstunde sowie zu den technischen Verfahren in der vertragsärztlichen Versorgung sind in der Anlage 31b zum Bundesmantelvertrag geregelt. Allgemein gilt:
- Um die Datensicherheit und einen störungsfreien Ablauf zu gewährleisten, muss die Videosprechstunde in geschlossenen Räumen mit angemessener Privatsphäre stattfinden. Sie muss also vertraulich und störungsfrei verlaufen ‒ wie eine normale Sprechstunde auch.
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