· Fachbeitrag · EBM 2020
EBM-Reform ‒ Deutlich höhere Bewertung der Gespräche
| Wesentlicher Bestandteil der EBM-Reform ist die deutliche Aufwertung der Gesprächsleistungen. Sowohl die Bewertung des originären hausärztlichen Gesprächs nach den Nrn. 03230/04230 als auch die der psychosomatischen Gespräche nach den Nrn. 35100/35110 wurden deutlich angehoben. |
Die Aufwertungen im Einzelnen
Die Nrn. 03230/04230 wurde um 42 Prozent, von 90 auf 128 Punkte angehoben. Unverändert gilt für diese Gespräche ein EBM-Budget, es beträgt jetzt 64 Punkte je Behandlungsfall. Das sind wie bisher 50 Prozent der Bewertung der Nrn. 03230/04230. Im Ergebnis bedeutet dies, dass auch künftig nur bei jedem zweiten Patienten ein Gespräch vergütet wird.
Die Nrn. 35100/35110 wurden um 27 Prozent, von 152 auf 193 Punkte angehoben, die Prüfzeit wurde von 16 auf künftig 15 Minuten abgesenkt.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AAA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 13,50 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig