· Fachbeitrag · EBM 2020
Höherbewertung der Gesprächsleistungen: Achten Sie auf die Abrechnungsvoraussetzungen!
| Durch die EBM-Reform zum 01.04.2020 wurden die Gesprächsleistungen kräftig aufgewertet (s. AAA 01/2020, Seite 5 ). Das birgt einerseits zusätzliches Honorarpotenzial für die „sprechende Medizin“, doch sollten Vertragsärzte in diesem Zusammenhang einige Aspekte im Blick behalten und insbesondere die Abrechnungsvoraussetzungen beachten. |
Allzu deutliche Steigerung der Gesprächsleistungen fällt auf
Durch die EBM-Reform sind Gesprächsleistungen nach den EBM-Nrn. 03230/ 04230, 35100 und 35110 deutlich aufgewertet worden, und zwar
- für die Nrn. 03230/04230 von 90 auf 128 Punkte (+ 42 Prozent) und
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