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  • · Fachbeitrag · EBM 2020

    EBM-Reform ‒ Deutlich höhere Bewertung der Gespräche

    | Wesentlicher Bestandteil der EBM-Reform ist die deutliche Aufwertung der Gesprächsleistungen. Sowohl die Bewertung des originären hausärztlichen Gesprächs nach den Nrn. 03230/04230 als auch die der psychosomatischen Gespräche nach den Nrn. 35100/35110 wurden deutlich angehoben. |

     

    Die Aufwertungen im Einzelnen

    Die Nrn. 03230/04230 wurde um 42 Prozent, von 90 auf 128 Punkte angehoben. Unverändert gilt für diese Gespräche ein EBM-Budget, es beträgt jetzt 64 Punkte je Behandlungsfall. Das sind wie bisher 50 Prozent der Bewertung der Nrn. 03230/04230. Im Ergebnis bedeutet dies, dass auch künftig nur bei jedem zweiten Patienten ein Gespräch vergütet wird.

     

    Die Nrn. 35100/35110 wurden um 27 Prozent, von 152 auf 193 Punkte angehoben, die Prüfzeit wurde von 16 auf künftig 15 Minuten abgesenkt.