· Fachbeitrag · EBM 2020
Schmerztherapie: EBM-Nr. 30708 auch als Videosprechstunde
| Seit dem 01.04.2020 können Vertragsärzte mit einer Genehmigung zur Teilnahme an der Schmerztherapie-Vereinbarung die EBM-Nr. 30708 (Beratung und Erörterung und/oder Abklärung im Rahmen der Schmerztherapie, Dauer mindestens zehn Minuten) auch im Rahmen einer Videosprechstunde durchführen und abrechnen. |
Grundsätzlich gelten auch für die Durchführung und Abrechnung der Nr. 30708 die allgemeinen Obergrenzen. Allerdings sind diese Begrenzungen im Quartal II/2020 aufgrund der Coronapandemie ausgesetzt worden.
Weiterführende Hinweise
- Coronavirus lässt Limitierung der Videosprechstunden platzen (AAA, online unter iww.de/s3448)
- Videosprechstunde: Umfangreiche Änderungen steigern die Attraktivität für Vertragsärzte (AAA 11/2019, Seite 4)
Quelle: Ausgabe 04 / 2020 | Seite 1 | ID 46480929