· Fachbeitrag · EBM 2020
Versand und Empfang von Arztbriefen ‒ Die Details zum eArztbrief
| Über die Änderungen bei der Abrechnung von Kostenpauschalen für den Versand von Arztbriefen und anderen Unterlagen sowie für das Telefax haben wir in AAA 04/2020, Seite 8 berichtet. Im Hinblick darauf, dass die ab dem Quartal III/2020 geltenden Höchstwerte für die neuen Nrn. 40110 (Versendung eines Briefs) und 40111 (Telefax) in den Folgejahren deutlich abgesenkt werden, ist für die meisten Praxen der Umstieg auf den elektronischen Versand (und Empfang) von Arztbriefen sicherlich eine Alternative. |
Die Zugangsvoraussetzungen
Der elektronische Arztbrief (eArztbrief) wird direkt aus dem Praxisverwaltungssystem heraus an die gewünschte Empfangsstelle versendet, und zwar derzeit über den Kommunikationsdienst „KV-Connect“. „KV-Connect“ kann sowohl über das „Sichere Netz der KVen“ (SNK) als auch über die Telematikinfrastruktur (TI) genutzt werden. Erforderlich ist
- eine Anmeldung (Registrierung) bei Ihrer KV und
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