· Fachbeitrag · EBM 2021
Elektronische Patientenakte: Leistungslegenden der EBM-Nrn. 01647 und 01431 stehen fest
| Im Vorfeld des flächendeckenden Starts der elektronischen Patientenakte (ePA) ab dem dritten Quartal 2021 hat der Erweiterte Bewertungsausschuss weitere Details zu den neuen Abrechnungspositionen rund um die ePA beschlossen. Für die EBM-Nrn. 01647 und 01431, die für die Erfassung, Verarbeitung oder Speicherung von Daten in der ePA vorgesehen sind ( AAA 03/2021, Seite 2 ), stehen inzwischen auch die Leistungslegenden fest. Die Vergütung dieser Positionen erfolgt übrigens extrabudgetär. |
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Ziffer | Leistungslegende | Bewertung |
01647 | Zusatzpauschale zu den Versichertenpauschalen der Kapitel 3 und 4, den Grundpauschalen der Kapitel 5 bis 11, 13 bis 16, 18, 20 bis 23, 26 und 27, zu den Konsiliarpauschalen der Kapitel 12, 17, 19, 24 und 25, den Gebührenordnungspositionen 01320, 01321 und 30700 und den Leistungen des Abschnitts 1.7 (ausgenommen in-vitro-diagnostische Leistungen) im Zusammenhang mit der elektronischen Patientenakte Obligater Leistungsinhalt
Fakultativer Leistungsinhalt Einholung der Zugriffsberechtigung vom Patienten zur Datenverarbeitung in dessen elektronischer Patientenakte,
einmal im Behandlungsfall | 15 Punkte (1,67 Euro) |
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Ziffer | Leistungslegende | Bewertung |
01431 | Zusatzpauschale zu den Gebührenordnungspositionen 01430, 01435 und 01820 für ärztliche Tätigkeiten im Zusammenhang mit der elektronischen Patientenakte Obligater und fakultativer Leistungsinhalt wie Nr. 01647
höchstens viermal im Arztfall | 3 Punkte (0,33 Euro) |
Über weitere Abrechnungsdetails informieren wir Sie rechtzeitig zum Start der ePA im Juli 2021.