· Fachbeitrag · EBM 2021
Honorarverhandlungen für 2021 abgeschlossen: Orientierungswert steigt um 1,25 Prozent
| Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat gegen die Stimmen der KBV-Vertreter eine Anpassung des Orientierungswerts um 1,25 Prozent auf 11,1244 Cent ab dem 01.01.2021 beschlossen. Zusammen mit der morbiditätsbedingten Erhöhung der Honorare auf Ebene der KV-Bezirke bedeuten diese Verhandlungsergebnisse für 2021 nach KBV-Lesart ein Honorarplus in Höhe von insgesamt 570 Mio. Euro. |
Orientierungswert 2021 beträgt 11,1244 Cent
Während die KBV eine Erhöhung des Orientierungswerts um drei Prozent gefordert hatte, hatten die Krankenkassen eine „Nullrunde“ angeboten. Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat jetzt eine Erhöhung des Orientierungswerts von derzeit 10,9871 auf 11,1244 Cent ab dem 01.01.2021 beschlossen. Dies entspricht einer Erhöhung bundesweit um ca. 500 Mio. Euro. § 87 Abs. 2g SGB V sieht eine jährliche Anpassung des Orientierungswerts unter Berücksichtigung der
- Entwicklung von Investitions- und Betriebskosten in den Arztpraxen,
- Möglichkeit zur Ausschöpfung von Wirtschaftlichkeitsreserven und
- der allgemeinen Kostendegression bei Fallzahlsteigerungen vor.
Eigentlich sollten die Verhandlungen zwischen KBV und Krankenkassen über die Anpassung des bundesweit geltenden Orientierungswerts für 2021 bis zum 31.08.2020 abgeschlossen sein. Da sich KBV und Krankenkassen im Bewertungsausschuss nicht einigen konnten, musste der um unparteiische Mitglieder ergänzte Erweiterte Bewertungsausschuss entscheiden.
Morbiditätsbedingte Erhöhung der MGV
Eine Erhöhung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) resultiert ‒ regional unterschiedlich ‒ aus der Entwicklung der Morbidität (Behandlungsdiagnosen) und der Demografie (Alter und Geschlecht). Der Bewertungsausschuss hat hierzu bereits am 11.08.2020 Empfehlungen für die MGV-Verhandlungen 2021 an die regionalen KVen und Krankenkassen gegeben (AAA 09/2020, Seite 2). Bundesweit geht die KBV von einem zusätzlichen Honorarvolumen von 70 Mio. Euro aufgrund der gestiegenen Morbidität aus.
FAZIT | Das Ergebnis der Honorarverhandlungen wird von beiden Seiten unterschiedlich bewertet. Die Krankenkassen zeigten sich zufrieden mit der Entscheidung. Sie berücksichtige sowohl die Honorarinteressen der Vertragsärzte als auch die der Beitragszahler. Die KBV zeigte sich „bitter enttäuscht“ über die Erhöhung des Orientierungswerts von nur 1,25 Prozent. Die geringe Erhöhung sei eine „grobe Missachtung der Leistungen der niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen“ in der Corona-Pandemie. Krankenhäuser und der Öffentliche Gesundheitsdienst würden finanziell massiv gefördert; für die Vertragsärzte sei offenbar nicht genug Geld da, um die massiv gestiegenen Aufwendungen in den Praxen aufzufangen. |