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  • · Fachbeitrag · EBM 2024

    Neue EBM-Nr. 01478 für Verlaufskontrolle der DiGA „Kranus Lutera“

    | Seit dem 01.07.2024 kann die neue EBM-Nr. 01478 für die Verlaufskontrolle der digitalen Gesundheitsanwendung (DiGA) „Kranus Lutera“ abgerechnet werden. Die Verordnung dieser „App auf Rezept“ ist bereits seit April 2024 möglich. „Kranus Lutera“ kann als digitale Therapie für Männer mit Blasenentleerungsstörungen zur Verfügung verordnet werden. Die App bietet u. a. ein Miktionstagebuch und Anleitungen zum Blasentraining. |

     

    Für die im Zusammenhang mit dieser DiGA erforderliche Verlaufskontrolle und Auswertung bei männlichen Versicherten ab Vollendung des 18. Lebensjahrs können

    • Hausärzte,
    • Internisten ohne Schwerpunkt,
    • Internisten mit Schwerpunkt Nephrologie,
    • Neurologen und
    • Urologen

     

    seit dem 01.07.2024 die neu in den EBM aufgenommene Nr. 01478 berechnen. Diese neue Abrechnungsposition ist mit 64 Punkten bewertet und kann einmal im Krankheitsfall berechnet werden. Die Vergütung erfolgt für zunächst zwei Jahre extrabudgetär.

     

    Im DiGA-Verzeichnis, das vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) verwaltet wird, sind derzeit 55 verordnungsfähige DiGAs zu finden: 20 „Apps auf Rezept“ sind vorläufig und weitere 35 sind dauerhaft dort gelistet (Stand 25.07.2024, siehe diga.bfarm.de).

    Quelle: ID 50089326