Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Digitalisierung

    Digitale Gesundheitsanwendungen oder auch „Apps auf Rezept“ ‒ ein aktueller Überblick

    | Seit Oktober 2020 können Vertragsärzte digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) verordnen. Voraussetzung für eine Verordnung ist die Aufnahme der DiGA in das beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geführte Verzeichnis für digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA-Verzeichnis). Die Zahl der Verordnungen von DiGA ist zwar noch vergleichsweise gering (ca. 230.000 verordnete DiGA bis zum 30.09.2022), doch steigt diese nach einer Abfrage des Deutschen Ärzteblatts (Heft 39, vom 29.09.2023, Seite A 1562 ff., siehe iww.de/s8836 ) deutlich an. Wir informieren über den aktuellen Stand der Abrechnungsmöglichkeiten bei DiGA-Verordnungen. |

    EBM-Nr. 01470 ausgelaufen ‒ Nrn. 01471 bis 01476 im Fokus

    Beim BfArm sind aktuell 26 DiGA dauerhaft und weitere 23 DiGA vorläufig in das DiGA-Verzeichnis (diga.bfarm.de/de/verzeichnis) aufgenommen. Weitere sechs DiGA sind inzwischen wieder aus dem Verzeichnis gestrichen worden (Stand: Ende Oktober 2023).

     

    Leider wird die Verordnung einer DiGA seit dem Quartal I/2023 nicht mehr gesondert vergütet: Die EBM-Nr. 01470 für die Erstverordnung einer DiGA konnte nur bis zum 31.12.2022 abgerechnet werden. Allerdings gibt es für einige DiGA spezielle Abrechnungspositionen für die während der Anwendung erforderliche Verlaufskontrolle und Auswertung, darunter zwei neue Abrechnungspositionen seit dem 01.10.2023. Mit Ausnahme der Nr. 01474 (DiGA „Invirto“) können alle folgenden Abrechnungspositionen von Hausärzten abgerechnet werden. Die Bewertung der Nrn. 01471 bis 01476 beträgt einheitlich 64 Punkte bzw. 7,35 Euro (2023) ‒ und die Vergütung erfolgt extrabudgetär!

    Nr. 01471 bei „Somnio“ ‒ Schlafstörungen

    Bei der DiGA „Somnio“ handelt es sich um eine digitale Anwendung zur Behandlung von Ein- und Durchschlafstörungen (Insomnie) bei Versicherten ab dem 18. Lebensjahr. Die Nr. 01471 wurde zum 01.01.2021 in den EBM aufgenommen.

     

    EBM-Nr.
    Leistungslegende
    Bewertung

    01471

    Zusatzpauschale für die Verlaufskontrolle und die Auswertung der digitalen Gesundheitsanwendung (DiGA) Somnio; einmal im Behandlungsfall

    64 Punkte

     

    Nr. 01472 bei „Vivira“ ‒ Rückenschmerzen

    Bei der DiGA „Vivira“ handelt es sich um eine digitale Anwendung zur Behandlung von Rückenschmerzen bei nicht-spezifischen Kreuzschmerzen oder Arthrose der Wirbelsäule. Die Nr. 01472 wurde zum 01.07.2021 in den EBM aufgenommen.

     

    EBM-Nr.
    Leistungslegende
    Bewertung

    01472

    Zusatzpauschale für die Verlaufskontrolle und die Auswertung der digitalen Gesundheitsanwendung (DiGA) Vivira; einmal im Behandlungsfall; höchstens zweimal im Krankheitsfall

    64 Punkte

     

    Nr. 01473 bei „Zanadio“ ‒ Adipositas

    Bei der DiGA „Zanadio“ handelt es sich um eine digitale Anwendung zur Gewichtsreduzierung bei Adipositas Grad I und II durch übermäßige Kalorienzufuhr bei Versicherten ab dem 18. Lebensjahr. Die Nr. 01473 wurde zum 01.01.2023 in den EBM aufgenommen.

     

    EBM-Nr.
    Leistungslegende
    Bewertung

    01473

    Zusatzpauschale für die Verlaufskontrolle und die Auswertung der digitalen Gesundheitsanwendung (DiGA) zanadio; einmal im Behandlungsfall; höchstens zweimal im Krankheitsfall (nicht in zwei aufeinander folgenden Quartalen)

    64 Punkte

     

    Nr. 01474 bei „Invirto“ ‒ Agoraphobie

    Bei der DiGA „Invirto“ handelt es sich um eine digitale Anwendung bei Agoraphobie mit und ohne Panikstörung, Panikstörung oder sozialer Phobie bei Patienten zwischen 18 und 65 Jahren. Die Nr. 01473 wurde zum 01.04.2023 in den EBM aufgenommen. Sie kann jedoch nur von Vertragsärzten bzw. -psychotherapeuten, die über eine Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von Verhaltenstherapie verfügen, abgerechnet werden.

     

    EBM-Nr.
    Leistungslegende
    Bewertung

    01474

    Zusatzpauschale für die Verlaufskontrolle und die Auswertung der digitalen Gesundheitsanwendung (DiGA) Invirto; je dokumentierter Indikation einmal im Krankheitsfall

    64 Punkte

     

    Neue Nr. 01475 bei „Oviva Direkt für Adipositas“ ‒ Adipositas

    Bei der DiGA „Oviva Direkt für Adipositas“ handelt es sich um eine digitale Anwendung zur Behandlung von starkem Übergewicht. Die Nr. 01475 wurde zum 01.10.2023 in den EBM aufgenommen.

     

    EBM-Nr.
    Leistungslegende
    Bewertung

    01475

    Zusatzpauschale für die Verlaufskontrolle und die Auswertung der digitalen Gesundheitsanwendung (DiGA) Oviva Direkt für Adipositas; einmal im Krankheitsfall (im Behandlungsfall nicht neben der Nr. 01473)

    64 Punkte

     

    Neue Nr. 01476 bei „Mawendo“ ‒ Knieschmerzen

    Bei der DiGA „Mawendo“ handelt es sich um Trainingsprogramme mit Übungsvideos, Gesundheitsinformationen und Dokumentationsmöglichkeiten bei Krankheiten der Patella. Die Nr. 01476 wurde zum 01.10.2023 in den EBM aufgenommen und kann nur bei Versicherten ab dem 12. Lebensjahr berechnet werden.

     

    EBM-Nr.
    Leistungslegende
    Bewertung

    01476

    Zusatzpauschale für die Auswahl und/oder Individualisierung von Inhalten der digitalen Gesundheitsanwendung (DiGA) Mawendo; einmal im Krankheitsfall

    64 Punkte

     

    Nr. 86700 für Verlaufskontrolle/Auswertung vorläufiger DiGA

    Für die derzeit drei vorläufig in das Verzeichnis aufgenommene DiGA haben KBV und Krankenkassen in der Anlage 34 zum Bundesmantelvertrag (bei der KBV online unter iww.de/s8835) die Abrechnungsposition Nr. 86700 für die Verlaufskontrolle, Auswertung, Auswahl bzw. Individualisierung von Inhalten der DiGA vereinbart. Diese Position ist keine richtige Gebührenordnungsposition des EBM, sondern wird als Pseudoposition geführt. Sie ist berechnungsfähig für die folgenden DiGA:

    • „Companion patella“ (für Versicherte im Alter von 14 ‒ 65 Jahren mit vorderem Knieschmerz)
    • „Elona therapy Depression“ (Unterstützung der Behandlung der unipolaren Depression)
    • „ProHerz“ (Therapiebegleiter für Versicherte mit Herzinsuffizienz)

     

    Pseudo-Nr.
    Leistungslegende
    Bewertung

    86700

    Pauschale für Leistungen im Zusammenhang mit der Anwendung einer digitalen Gesundheitsanwendung (DiGA) gemäß Anhang 1 Absatz 1 Anlage 34 BMV-Ä

     

    Obligater Leistungsinhalt

    • Verlaufskontrolle und Auswertung einer digitalen Gesundheitsanwendung

    und/oder

    • Auswahl und/oder Individualisierung von Inhalten einer digitalen Gesundheitsanwendung

     

    einmal im Behandlungsfall, höchstens zweimal im Krankheitsfall

    7,12 Euro

     

    Die Vergütung beträgt 7,12 Euro. Die Pharmazentralnummer (PZN) der DiGA ist auf dem Abrechnungsschein anzugeben. Die Nr. 86700 darf von Hausärzten, Fachinternisten und vielen weiteren Arztgruppen berechnet werden.

     

    PRAXISTIPP | Die DiGA „Companion patella“ wurde zum 02.10.2023 dauerhaft in das DiGA-Verzeichnis aufgenommen. Gleichwohl kann bis zur Aufnahme einer Abrechnungsposition für die Auswahl und/oder Individualisierung von Inhalten dieser DiGA die Nr. 86700 berechnet werden.

     
    Quelle: Ausgabe 11 / 2023 | Seite 6 | ID 49747550