· Fachbeitrag · EBM 2025
Habemus Entbudgetierung hausärztlicher Leistungen ‒ Inhalte, Zeitplan, Folgen
| Damit hatte nach dem Bruch der Ampelkoalition wohl keiner mehr gerechnet: Der Bundestag hat in der Nacht zum 31.01.2025 mit den Stimmen der ehemaligen Ampelkoalition bei Stimmenthaltung der CDU/CSU das Gesundheitsversorgungsverbesserungsgesetz (GVSG) in abgespeckter Form beschlossen. Damit dürfte der Entbudgetierung hausärztlicher Leistungen nichts mehr im Wege stehen. |
Die wesentlichen Inhalte aus dem GVSG
Alle Leistungen der allgemeinen hausärztlichen Versorgung sowie Hausbesuche werden künftig vollständig, also unbudgetiert vergütet. Die hausärztliche Vorhaltepauschale ‒ bisher im EBM durch Nr. 03040 abgebildet und mit 138 Punkten bewertet ‒ wird neu strukturiert und an bestimmte Voraussetzungen gekoppelt. Für Patienten mit chronischen Erkrankungen ohne hohen Betreuungsbedarf wird eine bis zu vier Quartale umfassende Versorgungspauschale eingeführt.
Weitere Inhalte betreffen die Beschleunigung des Bewilligungsverfahrens für die Heilmittelversorgung, den Wegfall der Altersbeschränkung für die Leistung von Notfallkontrazeptiva und die Fristverlängerung für die Erstattungsfähigkeit sonstiger Produkte zur Wundbehandlung.
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