· Fachbeitrag · EBM
Deutlich niedrigere Vergütung für Laboruntersuchungen in Q 1/2013
| In Ausgabe 6/2012 von AAA hatten wir ausführlich über die neuen Vergütungsregelungen für Laboruntersuchungen berichtet. Danach werden ab Quartal 3/2012 (in einigen KVen erst ab Quartal 4/2012) auch die meisten allgemeinen Laboruntersuchungen des Abschnitts 32.2 EBM nur mit einer bundesweit einheitlichen Abstaffelungsquote vergütet. Diese Quote beträgt im Quartal 4/2012 immerhin noch 95,36 Prozent. Für das Quartal 1/2013 wurde die Vergütungsquote von der KBV auf nur noch 83,99 Prozent festgelegt. |
Von der Abstaffelung nicht betroffen sind unverändert die für die Hausarztpraxis wichtigen allgemeinen Laboruntersuchungen nach den EBM-Nrn. 32025 bis 32027, 32035 bis 32039, 32097 und 32150.
Quelle: Ausgabe 11 / 2012 | Seite 1 | ID 36352510