· Fachbeitrag · EBM
Vergütungsquote für Laboruntersuchungen geändert
| In der Ausgabe 11/2012 von AAA hatten wir mitgeteilt, dass die bundeseinheitliche Abstaffelungsquote für allgemeine Laboruntersuchungen des Abschnitts 32.2 EBM im Quartal 1/2013 83,99 Prozent beträgt. Die KBV hat inzwischen ihre Vorgaben zur Vergütung von Laboruntersuchungen geändert. |
Die Abstaffelungsquote wird künftig halbjährlich, also für zwei Quartale festgelegt. Für das erste Halbjahr 2013 beträgt die Abstaffelungsquote 89,18 Prozent.
PRAXISHINWEIS | Von der Abstaffelung nicht betroffen sind die für die Hausarztpraxis wichtigen allgemeinen Laboruntersuchungen nach den EBM-Nrn. 32025 bis 32027, 32035 bis 32039, 32097 und 32150. |
Quelle: Ausgabe 01 / 2013 | Seite 1 | ID 37284320