· Fachbeitrag · EBM-Gesprächsziffern
Gespräche in der Corona-Pandemie richtig abrechnen
| Gerade in der Corona-Pandemie haben viele Patienten einen erhöhten Gesprächs- und Beratungsbedarf. Wegen der Kontaktbeschränkungen finden diese Gespräche zudem häufiger nur telefonisch bzw. im Rahmen einer Videosprechstunde statt. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die relevanten EBM-Gesprächsziffern für Haus- und Kinderärzte, die bei Gesprächen und Beratungen in der Praxis, am Telefon und im Rahmen der Videosprechstunde angesetzt werden können. |
Die Nr. 01434 (zunächst bis 31.03.2021) und die Nr. 01435
Für telefonische Beratungen kann grundsätzlich nur die EBM-Nr. 01435 (88 Punkte, 9,79 Euro beim Orientierungswert für 2021) berechnet werden. Diese Position ist jedoch nur dann berechnungsfähig, wenn im Arztfall keine Versichertenpauschale abgerechnet wird. Zudem kann sie nur einmal im Behandlungsfall berechnet werden.
MERKE | Die Dauer dieser telefonischen Beratung ist für die Abrechnung nicht wichtig. Auch kurze Beratungen von wenigen Minuten können mit der Nr. 01435 abgerechnet werden! |
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