· Fachbeitrag · EBM & GOÄ
Abklärung des MRSA-Status in der Arztpraxis ‒ wie abrechnen?
von Dr. med. Heiner Pasch, Kürten
| Es kommt immer wieder vor, dass Patienten (z. B. vor einer OP) vom Krankenhaus zum Haus- oder Kinderarzt geschickt werden, um den MRSA-Status überprüfen zu lassen. Es stellt sich die Frage, wie die Abrechnung für eine solche Überprüfung erfolgt sowie, bei positivem Befund, die Sanierung. |
Überprüfung des MRSA-Status
Wenn es lediglich um die Frage einer OP-Fähigkeit im Hinblick auf einen Befall mit Methicillin-resistenten Staphylococcus aureus-Stämmen (MRSA) geht, liegt keine kurative Indikation vor. Es handelt sich vielmehr um eine Untersuchung, die das Krankenhaus eigentlich auf eigene Kosten durchführen muss. So wäre die Untersuchung bei Delegation an einen Vertragsarzt entsprechend § 3 Abs. 2 Nr. 8 Bundesmantelvertrag für Ärzte (BMV-Ä) auch nicht zulasten der GKV abrechenbar. Entweder schickt der Vertragsarzt den Patienten zurück ins Krankenhaus oder er fordert vom Krankenaus eine Kostenübernahmeerklärung auf Basis der GOÄ an. Das Abrechnungsbeispiel für die Abklärung einer möglichen MRSA-Besiedlung vor einem stationärem Aufenthalt bzw. vor einer OP zeigt die infragekommenden GOÄ-Positionen.
| |||
GOÄ-Nr. | Leistung | Punkte | Euro (2,3-fach) |
1 | Beratung | 80 | 10,72 |
5 | Symptomorientierte Untersuchung | 80 | 10,72 |
298 | Abstrichentnahme | 40 | 5,36 |
70 | Kurze Bescheinigung | 40 | 5,36 |
Zusätzlich Rechnung des Laborarztes! |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AAA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 13,50 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig