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  • · Fachbeitrag · EBM & GOÄ

    Abklärung des MRSA-Status in der Arztpraxis ‒ wie abrechnen?

    von Dr. med. Heiner Pasch, Kürten

    | Es kommt immer wieder vor, dass Patienten (z. B. vor einer OP) vom Krankenhaus zum Haus- oder Kinderarzt geschickt werden, um den MRSA-Status überprüfen zu lassen. Es stellt sich die Frage, wie die Abrechnung für eine solche Überprüfung erfolgt sowie, bei positivem Befund, die Sanierung. |

    Überprüfung des MRSA-Status

    Wenn es lediglich um die Frage einer OP-Fähigkeit im Hinblick auf einen Befall mit Methicillin-resistenten Staphylococcus aureus-Stämmen (MRSA) geht, liegt keine kurative Indikation vor. Es handelt sich vielmehr um eine Untersuchung, die das Krankenhaus eigentlich auf eigene Kosten durchführen muss. So wäre die Untersuchung bei Delegation an einen Vertragsarzt entsprechend § 3 Abs. 2 Nr. 8 Bundesmantelvertrag für Ärzte (BMV-Ä) auch nicht zulasten der GKV abrechenbar. Entweder schickt der Vertragsarzt den Patienten zurück ins Krankenhaus oder er fordert vom Krankenaus eine Kostenübernahmeerklärung auf Basis der GOÄ an. Das Abrechnungsbeispiel für die Abklärung einer möglichen MRSA-Besiedlung vor einem stationärem Aufenthalt bzw. vor einer OP zeigt die infragekommenden GOÄ-Positionen.

     

    • GOÄ-Abrechnungsbeispiel: vorstationäre Abklärung MRSA-Status
    GOÄ-Nr.
    Leistung
    Punkte
    Euro (2,3-fach)

    1

    Beratung

    80

    10,72

    5

    Symptomorientierte Untersuchung

    80

    10,72

    298

    Abstrichentnahme

    40

    5,36

    70

    Kurze Bescheinigung

    40

    5,36

    Zusätzlich Rechnung des Laborarztes!