· Fachbeitrag · Infektionsschutz
MRSA: Neue Definition des Risikopatienten
| Der Bewertungsausschuss hat mit Wirkung zum 01.07.2017 die aktuellen Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut (RKI) zur Prävention und Kontrolle von Methicillin-resistenten Staphylococcus aureus-Stämmen (MRSA) in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen umgesetzt und damit den für die spezielle Diagnostik und Eradikationstherapie im Rahmen von MRSA in Betracht kommenden Personenkreis erweitert. |
Der MRSA-Risikopatient in Nr. 3 der Präambel zum Abschnitt 30.12 des EBM ist jetzt wie folgt definiert:
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Ein MRSA-Risikopatient muss in den letzten sechs Monaten stationär (mindestens vier zusammenhängende Tage Verweildauer) behandelt worden sein und zusätzlich die folgenden Risikokriterien erfüllen:
und/oder
und/oder
und/oder
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