Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Infektionsschutz

    MRSA: Neue Definition des Risikopatienten

    | Der Bewertungsausschuss hat mit Wirkung zum 01.07.2017 die aktuellen Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut (RKI) zur Prävention und Kontrolle von Methicillin-resistenten Staphylococcus aureus-Stämmen (MRSA) in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen umgesetzt und damit den für die spezielle Diagnostik und Eradikationstherapie im Rahmen von MRSA in Betracht kommenden Personenkreis erweitert. |

     

    Der MRSA-Risikopatient in Nr. 3 der Präambel zum Abschnitt 30.12 des EBM ist jetzt wie folgt definiert:

     

    • Definition „MRSA-Risikopatient“

    Ein MRSA-Risikopatient muss in den letzten sechs Monaten stationär (mindestens vier zusammenhängende Tage Verweildauer) behandelt worden sein und zusätzlich die folgenden Risikokriterien erfüllen:

     

    • Patient mit positivem MRSA-Nachweis in der Anamnese

    und/oder

    • Patient mit chronischer Pflegebedürftigkeit (Vorliegen eines Pflegegrads) und einem der nachfolgenden Risikofaktoren:
      • Antibiotikatherapie in den zurückliegenden 6 Monaten,
      • liegende Katheter (z. B. Harnblasenkatheter, PEG-Sonde, Trachealkanüle),

    und/oder

    • Patient mit Hautulkus, Gangrän, chronischer Wunde und/oder tiefer Weichgewebeinfektion

    und/oder

    • Patient mit Dialysepflichtigkeit.
     
    Quelle: Ausgabe 07 / 2017 | Seite 1 | ID 44752484