· Fachbeitrag · EBM & GOÄ
„Honoraroptimiertes Streichen“ ‒ so nutzen Sie die Möglichkeit zur Bestabrechnung
von Jasmin Wenz, Expertin für die Abrechnung in Arztpraxen, Pfinztal, jasminwenz.com
| Neben einigen bekannten Abrechnungsausschlüssen bieten die gängigen Abrechnungswerke weitere Abrechnungsmöglichkeiten, die sich durchaus positiv, also honoraroptimierend, auf die Abrechnung der Arztpraxis auswirken ‒ wenn man sie kennt und anwenden kann. Dieser Beitrag zeigt anhand von Fallbeispielen zur „Bestabrechnung“ nach EBM und GOÄ, wo die Potenziale liegen und wie groß diese sind. |
Bestabrechnung nach EBM
Im EBM-Fallbeispiel hat ein Hausarzt (mit NäPa gemäß 3.2.1.2 EBM) die Genehmigung zur Abrechnung der kardiorespiratorischen Polygrafie (EBM-Nr. 30900) und veranlasst die Untersuchung bei einer bekannten, chronisch kranken und kontinuierlich in Behandlung befindlicher Kassenpatientin (67 Jahre alt) mit Schlafapnoesyndrom.
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EBM-Abrechnung 1, Positionen | Euro | EBM-Abrechnung 2, Positionen | Euro |
03000 Versichertenpauschale | 17,01 | 03000 Versichertenpauschale | 17,01 |
03220 Chronikerziffer 1 | 14,94 | 30900 kardiorespiratorische Polygrafie | 73,55 |
03221 Chronikerziffer 2 | 4,60 | ||
03222 Zuschlag Medikamentenplan zur 03220 | 1,15 | ||
03040 Vorhaltepauschale | 15,86 | ||
03060 Zuschlag 1 zur Vorhaltepauschale NäPa | 2,53 | ||
03061 Zuschlag 2 zum Zuschlag 1 (GOP 03060) | 1,38 | ||
Gesamtbetrag: | 57,47 | Gesamtbetrag: | 90,56 |
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