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  • · Fachbeitrag · EBM

    MRSA-Diagnostik und -Behandlung: neue EBM-Leistungen ab 1. April 2012

    | Bereits im Juli 2011 wurde der Bewertungsausschuss im Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes verpflichtet, ärztliche Leistungen zur Diagnostik und ambulanten Eradikationstherapie (einschließlich elektronischer Dokumentation) von Trägern des Methicillinresistenten Staphylococcus aureus (MRSA) in den EBM aufzunehmen. Dies ist nunmehr mit Beschluss vom 14. Dezember 2011 erfolgt. Mit Wirkung zum 1. April 2012 werden neue Gebührenordnungspositionen zur Statuserhebung, Behandlung und Betreuung, Beratung und Diagnostik von Risikopatienten und MRSA-Trägern sowie -Infizierten neu in den EBM aufgenommen. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über diese neuen Leistungen und die Abrechnungsvoraussetzungen. |

    Insgesamt neun neue Leistungen im EBM

    Die Aufnahme dieser insgesamt neun neuen Leistungen in den EBM erfolgt im neu geschaffenen Abschnitt 87.8. Sechs Leistungspositionen betreffen die für unsere Leser relevanten Leistungen wie Statuserhebung, Behandlung und Betreuung, Aufklärung und Beratung, zwei weitere Leistungspositionen im Wesentlichen nur von Laborärzten und Mikrobiologen abrechenbare Laboruntersuchungen. Darüber hinaus gibt es - vergleichbar dem Mammographie-Screening - eine Gebührenposition für die Teilnahme an einer MRSA-Fallkonferenz und/oder einem regionalen MRSA-Netzwerk.

    Kriterien für die Abrechnung

    Der Personenkreis, bei dem diese neuen Leistungen berechnet werden können, ist wie folgt definiert: