· Fachbeitrag · Infektionsschutz
MRSA-Diagnostik in der GOÄ
| Seit 1. April 2012 gelten die im EBM neu enthaltenen Gebührenziffern zur MRSA-Diagnostik und -Behandlung (86770 ff.) - ausführliche Informationen dazu finden Sie in AAA Nr. 2/2012, S. 5. Uns erreichten einige Anfragen, wie die im EBM enthaltenen Ziffern im Rahmen der Privatabrechnung in GOÄ-Ziffern umsetzbar sind. |
Analogabrechnung ist nicht möglich
Die im Rahmen des EBM für GKV-Patienten getroffenen Regelungen zur MRSA-Diagnostik und -Behandlung beruhen auf einer Vertragsbasis. Eine „Analogabrechnung“ von im EBM enthaltenen Ziffern, das heißt eine Übertragung der EBM-Leistungsbeschreibungen auf die GOÄ im Rahmen von § 6 Abs. 2 GOÄ ist - außer bei der Fallkonferenz - nicht möglich.
Leistungskomplexe im EBM versus Einzelleistung in der GOÄ
Der EBM beinhaltet sehr häufig pauschalierte Leistungskomplexe, die ihrerseits sogar manchmal ganze Behandlungszeiträume (zum Beispiel Behandlungsfall bzw. Quartal) abdecken, während die Leistungsstruktur der GOÄ (von wenigen Ausnahmen abgesehen) auf Einzelleistungen abstellt, die für den jeweiligen Tag der Leistungserbringung abzurechnen sind. Eine exakte Gegenüberstellung von EBM und GOÄ-Ziffern ist aus diesem Grunde nahezu unmöglich.
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