Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · EBM-Reform

    Hausarzt-EBM: Was kommt - Was bleibt?

    | Nachfolgend finden Sie alle Änderungen in den hausärztlichen Kapiteln 03 und 04 des EBM im Überblick. Zu den Inhalten der neuen Abrechnungspositionen, insbesondere zu den Veränderungen im Vergleich zu derzeitigen EBM-Positionen, verweisen wir auf die ausführliche Zusammenfassung in AAA 07/2013 und in dieser Ausgabe. |

     

    • Änderungen, Neuaufnahmen, Streichungen

    Versichertenpauschalen (Abschnitt 3.2.1 bzw. 4.2.1)

    Die bisherigen Versichertenpauschalen Nrn. 03110 bis 03112, 03120 bis 03122 und 03130 (Nrn. 04110 bis 04112, 04120 bis 04122 und 04130) werden gestrichen. Neu aufgenommen werden die Nrn. 03000 (04000), 03010 (04010) und 03130 (04130). Die Zuordnung zu den fünf Altersklassen erfolgt bei den Nrn. 03000 (04000) und 03010 (04010) durch kodierte Zusatznummern, die von der Praxis-EDV automatisch zugefügt werden. Die Nr. 03030 (04030) für eine Inanspruchnahme zu Unzeiten ist inhaltlich unverändert gegenüber der bisherigen Nr. 03130 (04130).

     

    Vorhaltepauschale (Abschnitt 3.2.1 bzw. 4.2.1) 

    Für die Wahrnehmung des hausärztlichen Versorgungsauftrags wird die Nr. 03040 (04040) in den EBM neu aufgenommen. Diese Position wird von der KV automatisch in den berechtigten Behandlungsfällen zugesetzt.

     

    Chronikerpauschalen (Abschnitt 3.2.2 bzw. 4.2.2) 

    Die bisherige Chronikerpauschale Nr. 03212 (04212) wird gestrichen und durch zwei neue Nrn. 03220 (04220) und 03221 (04221) ersetzt.

     

    Gesprächsleistung (Abschnitt 3.2.2 bzw. 4.2.2) 

    Für das hausärztliche Gespräch wird die Nr. 03230 (04230) neu in den EBM aufgenommen, berechnungsfähig je vollendete 10 Minuten. Die Abrechnung dieser Leistung wird jedoch durch ein Budget begrenzt.

     

    Geriatrie (Abschnitt 3.2.4) - nur für Hausärzte 

    Die bisherige Nr. 03240 für das hausärztlich-geriatrische Basisassessment wird gestrichen und durch die neue Nr. 03360 (mit geändertem Leistungsinhalt) ersetzt. Neu aufgenommen wird die Nr. 03362 (Hausärztlich-geriatrischer Betreuungskomplex).

     

    Palliativmedizin (Abschnitt 3.2.5 bzw. 4.2.5) 

    Es werden vier neue Leistungspositionen in den EBM aufgenommen:

    • Nr. 03370 (04370) - Palliativmedizinische Ersterhebung
    • Nr. 03371 (04371) - palliativmed. Betreuung des Patienten in der Arztpraxis
    • Nrn. 03372, 03373 (04372, 04373) - Zuschläge für die palliativmed. Betreuung im Zusammenhang mit Hausbesuchen.

     

    Sozialpädiatrie (Abschnitt 4.2.4) - nur für Kinder- und Jugendärzte 

    Neu aufgenommen wird die Nr. 04335 (Sozialpädiatrisch orientierte Beratung).

     

    Prokto-/Rektoskopie (Abschnitt 3.2.3 bzw. 4.2.3)

    Die Zuschlagsposition Nr. 03332 (04332) für die Polypentfernung(en) bei einer Prokto-/Rektoskopie nach Nrn. 03331 (04331) wird gestrichen.

     

     

    • Alle übrigen hausärztlichen Abrechnungspositionen

    In den Abschnitten 3.2.3 und 4.2.3 (besonders förderungswürdige Einzelleistungen und Leistungskomplexe - Nrn. 03241 ff. und 04241 ff.) bleiben unverändert gültig und werden nicht verändert, so zum Beispiel das Langzeit-EKG, das Belastungs-EKG, die Spirometrie usw. Auch bei den für Hausärzte bzw. Kinder- und Jugendärzte abrechenbaren Leistungspositionen aus anderen EBM-Kapiteln ändert sich nichts, so zum Beispiel bei sonographischen Leistungen, bei präventiven Leistungen, bei Leistungen der psychosomatischen Grundversorgung etc.

     
    Quelle: Ausgabe 08 / 2013 | Seite 2 | ID 42231933