· Fachbeitrag · EBM
TSVG beschert Vertragsärzten den neuen Arztgruppenfall
| Vertragsärzte müssen sich auf einen neuen Fallbegriff einstellen: Zu den bisher bekannten Fallkonstellationen „Behandlungsfall, Arztfall, Krankheitsfall und RLV-Fall“ kommt durch das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) ein neuer Fall hinzu, der sogenannte „TSVG-Arztgruppenfall“ der ‒ wie der Begriff schon vermuten lässt ‒ auf die verschiedenen Arztgruppen abstellt und in verschiedenen Konstellationen im Rahmen des TSVG herangezogen wird. |
Inhalt des TSVG-Arztgruppenfalls
Der Bewertungsausschuss hat den neuen TSVG-Arztgruppenfall folgendermaßen definiert.
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Alle Leistungen, die im Falle des Vorliegens einer TSVG-Konstellation von derselben Arztgruppe in derselben Arztpraxis innerhalb desselben Quartals bei einem Versicherten ambulant zulasten derselben Krankenkasse durchgeführt werden. |
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