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  • · Fachbeitrag · eGK

    Telematik: Fristverlängerung für Konnektorbestellung und Stammdatenabgleich

    | Durch das inzwischen beschlossene Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) wurden die Fristen für den Anschluss an die Telematikinfrastruktur verschoben. Nunmehr gilt: |

     

    • Die für den Anschluss nötige Technik wie Konnektor und Kartenterminal muss bis spätestens 31.03.2019 verbindlich bestellt werden. Dies ist gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung nachzuweisen.
    • Bis 30.06.2019 muss die Technik installiert sein.

     

    MERKE | Praxen, die zum 01.07.2019 die Versichertendaten beim Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte nicht online abgleichen und ggf. aktualisieren, wird die Vergütung so lange um ein Prozent gekürzt, bis die Prüfung durchgeführt wird.

     

    Weiterführende Hinweise

    • Informationen über den aktuellen Stand der Zulassungen für die benötigten Komponenten finden Sie online unter www.iww.de/s2227.
    Quelle: Ausgabe 12 / 2018 | Seite 1 | ID 45625751