· Fachbeitrag · eGK
Telematik: Fristverlängerung für Konnektorbestellung und Stammdatenabgleich
| Durch das inzwischen beschlossene Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) wurden die Fristen für den Anschluss an die Telematikinfrastruktur verschoben. Nunmehr gilt: |
- Die für den Anschluss nötige Technik wie Konnektor und Kartenterminal muss bis spätestens 31.03.2019 verbindlich bestellt werden. Dies ist gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung nachzuweisen.
- Bis 30.06.2019 muss die Technik installiert sein.
MERKE | Praxen, die zum 01.07.2019 die Versichertendaten beim Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte nicht online abgleichen und ggf. aktualisieren, wird die Vergütung so lange um ein Prozent gekürzt, bis die Prüfung durchgeführt wird. |
Weiterführende Hinweise
- Informationen über den aktuellen Stand der Zulassungen für die benötigten Komponenten finden Sie online unter www.iww.de/s2227.
- Kostenerstattung für Konnektor ab 01.07.2018 deutlich angehoben (AAA 07/2018, Seite 6)
Quelle: Ausgabe 12 / 2018 | Seite 1 | ID 45625751