· Fachbeitrag · Telematik
Kostenerstattung für Konnektor ab 01.07.2018 deutlich angehoben
| Die KBV und die Krankenkassen haben sich über eine Erhöhung der Erstattungsbeträge für die technische Erstausstattung zum Anschluss von Arztpraxen an die Telematikinfrastruktur (TI) verständigt. Gerade noch rechtzeitig wurde so verhindert, dass diese Erstattungspauschalen ab dem 01.07.2018 deutlich absinken. |
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Für die technische Ausstattung zum TI-Anschluss benötigen Arztpraxen einen sogenannten Konnektor, zudem Kartenterminals, einen Praxisausweis sowie einen VPN-Zugangsdienst. Im Dezember 2017 wurde die Pauschalerstattung für die Anschaffung eines Konnektors in Erwartung der Zulassung mehrerer Anbieter ab dem 01.07.2018 auf nur noch 720 Euro festgelegt (in Q II 2018: 1.909,98 Euro). |
Bislang nur ein Anbieter für Konnektor
Da der Konnektor unverändert nur bei einem Anbieter verfügbar ist, werden die Erstausstattungspauschalen für den Konnektor deutlich angehoben. Sie belaufen sich ab dem 01.07.2018 auf 1.719 Euro und ab dem 01.10.2018 auf 1.547 Euro. Die übrigen Kostenerstattungsbeträge bleiben unverändert.
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