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  • · Fachbeitrag · G-BA

    Ältere Personen erhalten ab Grippesaison 2021/2022 Hochdosis-Impfstoff

    | Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 21.01.2021 beschlossen, die aktualisierte Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) zur Grippeimpfung in die Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) zu übernehmen. Es geht um die Verwendung eines Hochdosis-Impfstoffs zum Schutz gegen das Influenzavirus bei älteren Personen. Der Beschluss wurde dem Bundesministerium für Gesundheit vorgelegt und tritt ‒ vorbehaltlich der Nichtbeanstandung ‒ zum 01.04.2021 in Kraft. |

    Neue Regelungen in der Schutzimpfungs-Richtlinie

    Zur Umsetzung der Empfehlung des Hochdosis-Influenza-Impfstoffs für Personen ab 60 Jahren und vor dem Hintergrund, dass dieser bislang erst ab 65 Jahren zugelassen ist, wird die Anlage 1 der SI-RL bei der „Standard-, der Indikations- und der Reiseimpfung“ sowie bei der „beruflichen Indikatione“ wie folgt geändert:

     

    • Standardimpfung

    In Anlage 1 der SI-RL lautet der angepasste Text in der Spalte „Hinweise zur Umsetzung“:

    • „Impfung mit einem inaktivierten quadrivalenten Hochdosis-Influenza-Impfstoff mit aktueller, von der WHO empfohlener Antigenkombination. Solange Hochdosis-Impfstoff für die Altersgruppe 60‒64 Jahre nicht zugelassen sind, Impfung von Personen in diesem Alter mit einem inaktivierten quadrivalenten Influenza-Impfstoff (unabhängig vom Impfstofftyp).“