· Fachbeitrag · G-BA
Zusätzliche Handlungsoptionen für Ärzte bei Impfstoff-Lieferengpässen
| Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 05.08.2021 beschlossen, die STIKO-Empfehlungen bei Lieferengpässen von Impfstoffen mit gewissen Einschränkungen in die SI-RL zu übernehmen. Der Beschluss wird noch dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) vorgelegt und tritt vorbehaltlich der Nichtbeanstandung durch das BMG am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. |
Lieferengpässe bei Impfstoffen
Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) informiert seit Oktober 2015 auf seinen Internetseiten über Lieferengpässe von Impfstoffen sowie die voraussichtliche Dauer der Nicht-Verfügbarkeit (iww.de/s5273).
Die Informationen beruhen auf Mitteilungen der pharmazeutischen Unternehmer, die einen Lieferengpass melden, sobald die Lieferkette für die Auslieferung eines Impfstoffs für einen Zeitraum von mindestens zwei Wochen unterbrochen ist. Sollten einer oder mehrere andere Impfstoffe mit einer vergleichbaren Zusammensetzung verfügbar sein, werden diese vom PEI auf der Internetseite gelistet. Ist kein für die jeweilige Indikation und das Alter zugelassener Impfstoff mit einer vergleichbaren Antigenzusammensetzung verfügbar, gibt die STIKO Empfehlungen, wie alternativ ‒ unter Verwendung anderer verfügbarer Impfstoffe ‒ ein Impfschutz sichergestellt werden kann.
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