· Fachbeitrag · G-BA
AU in der Videosprechstunde nur bei bekannten Patienten
| Der G-BA hat die Arbeitsunfähigkeits(AU)-Richtlinie angepasst (Beschluss online unter iww.de/s3913 ). Vertragsärzte können demnach bei bekannten Patienten und bei „geeigneten“ Erkrankungen eine AU auch im Rahmen einer Videosprechstunde feststellen, nicht aber auf Basis eines Chats, Online-Fragebogens oder Telefonats. Der Beschluss ist noch nicht in Kraft getreten. |
Quelle: Ausgabe 08 / 2020 | Seite 1 | ID 46747655