· Fachbeitrag · G-BA
MRSA-Eradikationstherapie jetzt im Rahmen der häuslichen Krankenpflege möglich
| Aufgrund einer Änderung der Häuslichen Krankenpflege-Richtlinie kann die Eradikationstherapie des Methicillin-resistenten Staphylococcus aureus (MRSA) jetzt auch im Rahmen der häuslichen Krankenpflege erfolgen. Der entsprechende Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) ist am 1. Mai 2014 in Kraft getreten. |
Die neue Leistung „Durchführen der Sanierung von MRSA-Trägern mit gesicherter Diagnose“ ist im Rahmen der vertragsärztlich abrechenbaren Behandlung und Betreuung von Patienten mit MRSA-Keimen verordnungsfähig.
Zu den verordnungsfähigen Maßnahmen gehören bei Bedarf insbesondere
- Applikation einer antibakteriellen Nasensalbe oder eines antibakteriellen Gels
- Mund- und Rachenspülung mit einer antiseptischen Lösung
- Dekontamination von Haut und Haaren mit antiseptischen Substanzen
- In Ausnahmefällen täglicher Wechsel von Textilien und tägliche Desinfektion von Gegenständen, die mit Haut oder Schleimhaut Kontakt haben.
Die in diesem Sinne geänderte Richtlinie finden Sie auf der Internetseite des G-BA unter www.g-ba.de/informationen/beschluesse/1920/.
Quelle: Ausgabe 06 / 2014 | Seite 1 | ID 42705535