· Fachbeitrag · TSVG
Vorteile der TSS-Fälle gegenüber Neupatient-Kennzeichnung
| FRAGE: „Ist ein Neupatient nur zu kennzeichnen, wenn er durch einen anderen Arzt oder die Terminsservicestelle (TSS) den Termin erhält oder auch dann, wenn sich der Patient die Praxis einfach selbst ausgesucht hat?“ |
Antwort: Wenn Sie einen Patienten über TSS vermittelt bekommen, sollten Sie diesen Patienten als TSS-Vermittlungsfall kennzeichnen. Dies hat im Vergleich zum Neupatienten den Vorteil, dass Sie ‒ neben der extrabudgetären Vergütung Ihrer Leistungen im Behandlungsfall ‒ auch noch den ‒ extrabudgetären ‒ Zuschlag auf die Versicherten-, Grund- bzw. Konsiliarpauschale erhalten.
MERKE | Als Neupatienten gelten alle Patienten, die in den letzten acht Quartalen nicht von Ihnen behandelt wurden. Ob diese Patienten zu ihnen als Neupatient mit Überweisung von einem anderen Arzt kommen oder Ihre Praxis von sich aus aufsuchen, spielt keine Rolle. Auch der Patient, der von Ihnen vor mehr als acht Quartalen zuletzt behandelt wurde, ist im TSVG-Sinne ein Neupatient. |