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  • · Fachbeitrag · Gesetzgebung

    TSVG passiert den Bundestag: Auf Arztpraxen kommt einiges zu

    | Am 14.03.2019 hat der Deutsche Bundestag das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) verabschiedet. Das Gesetz soll am 01.05.2019 in Kraft treten. Auf die Arztpraxen kommt eine ganze Reihe von Neuerungen ‒ auch im Hinblick auf die Kassenabrechnung ‒ zu. |

     

    Mehr Leistungen und mehr Honorar für Ärzte

    Die Inhalte des TSVG sind vielschichtig. Das erste von insgesamt vier Zielen, die im Gesetzentwurf angeführt werden, betrifft die Terminvergabe im ambulanten Bereich: Allen gesetzlich Versicherten soll ein gleichwertiger Zugang zur ambulanten ärztlichen Versorgung ermöglicht werden, indem Wartezeiten auf Arzttermine verkürzt werden. Dazu sollen das Sprechstundenangebot erweitert und ausdrücklich auch „die Vergütung vertragsärztlicher Leistungen verbessert“ werden. Zu den Kernmaßnahmen, mit denen dieses Ziel erreicht werden soll, zählen u. a.

    • die Ausweitung des wöchentlichen Mindestsprechstundenangebots von 20 auf 25 Sprechstunden,
    • der Ausbau der Terminservicestellen der KVen,
    • ein zusätzliches Honorar für Hausärzte (extrabudgetär) für die erfolgreiche Vermittlung von dringenden Facharztterminen sowie
    • die extrabudgetäre Vergütung von Leistungen für neue Patienten.

     

    Welche Abrechnungsvoraussetzungen, EBM-Ziffern und Bewertungen mit diesen Beschlüssen im Detail verbunden sein werden und ab wann diese gelten, erfahren Sie in den kommenden Wochen und Monaten in AAA Abrechnung aktuell.

     

    Reaktionen aus der Ärzteschaft: Kritik an „überbordender Detailgebung“

    Der KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Andreas Gassen findet es anerkennenswert, dass mehr Leistungen nun auch bezahlt werden sollen. Kritisch sieht die KBV hingegen die überbordende Detailgebung und den fehlenden Mut zum Einstieg in den Ausstieg aus der Budgetierung.

     

    BÄK-Präsident Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery sieht ebenfalls vernünftige Ansätze im TSVG. Montgomery bemängelt auch, dass staatliche Vorgaben zur Praxisführung niemandem helfen, aber junge Ärztinnen und Ärzte von der Niederlassung abhalten würden.

     

    Dr. Dirk Heinrich, der Bundesvorsitzende des Verbands der niedergelassenen Ärzte Deutschlands (NAV-Virchow-Bund) richtet den Blick zudem auf noch ungelöste Probleme wie eine dringend erforderliche Patientensteuerung, die Stärkung des ambulanten Sektors gegenüber dem Klinikbereich oder die Reform der eigenständigen ärztlichen Gebührenordnung (GOÄ).

     

    Weiterführender Hinweis

    • Eine Übersicht der Neuerungen durch das TSVG für Arztpraxen finden bei der KBV online unter www.iww.de/s2550.
    Quelle: ID 45805714