· Fachbeitrag · GKV-Honorar
Förderung der Beschäftigung von Weiterbildungsassistenten und von Praxisnetzen
| Das am 23. Juli 2015 in Kraft getretene GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) hat auch Auswirkungen auf die Honorarverteilungsregelungen der KVen. Zum einen müssen die KVen in ihren Honorarverteilungsmaßstäben festlegen, in welchem Umfang bei Beschäftigung von geförderten Weiterbildungsassistenten eine Vergrößerung der Kassenpraxis zulässig ist (lesen Sie dazu AAA 09/2015, Seite 6 ), zum anderen müssen anerkannte Praxisnetze besonders gefördert werden. Nachfolgend skizzieren wir - ohne Anspruch auf Vollständigkeit - die Umsetzung dieser Vorgaben in einigen KVen. |
Förderung der Beschäftigung von Weiterbildungsassistenten
Von der KV Niedersachsen erhalten Hausärzte, die geförderte Weiterbildungsassistenten beschäftigen, auf Antrag ein höheres Budget. Voraussetzung dafür ist eine auf die Beschäftigung von Weiterbildungsassistenten zurückzuführende Fallzahlsteigerung von mindestens 10 Prozent der individuellen Fallzahl oder des Arztgruppendurchschnitts des Vorjahresquartals.
Von der KV Sachsen-Anhalt erhalten Hausärzte, die geförderte Weiterbildungsassistenten beschäftigen, einen Aufstockungsbetrag auf das Gesamtvolumen der Praxis in Höhe von monatlich 1.000 Euro je Arzt in Weiterbildung in Vollzeit (bei anteiliger Beschäftigung erfolgt eine anteilige Aufstockung).
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