31.03.2023 · Fachbeitrag · KV-Honorar
Höhere Förderung für Weiterbildungsassistenten seit 2023 und Sonderregelungen der KVen
| Mit Wirkung zum 01.01.2023 wurde der monatliche Gehaltszuschuss für Ärzte in Weiterbildung um 400 Euro auf nunmehr 5.400 Euro erhöht. Häufig wird jedoch übersehen, dass einige KVen neben dem Gehaltszuschuss in ihren Honorarverteilungsmaßstäben (HVM) auch Sonderregelungen bei den Budgets getroffen haben. In der nachfolgenden Übersicht haben wir die in 13 KVen geltenden HVM-Sonderregelungen bei der Beschäftigung von Weiterbildungsassistenten zusammengefasst. |
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