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  • · Fachbeitrag · Grund-/Versichertenpauschale

    Kurativer und präventiver ICD-10-Code nebeneinander

    | Suchen Patienten eine Praxis zur Durchführung von Früherkennungsuntersuchungen auf, wird i. d. R. auch eine Grund-/Versichertenpauschale unter Angabe einer zusätzlichen Behandlungsdiagnose (ICD-10-Code) abgerechnet. Die Angabe einer kurativen Behandlungsdiagnose bewirkt, dass eine Grund-/Versichertenpauschale zusätzlich zu der Früherkennungsuntersuchung berechnet werden kann. Gemäß Abschnitt 4.1 der allgemeinen Bestimmungen des EBM ist die Grund-/Versichertenpauschale beim ersten kurativen persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt im Quartal zu berechnen. Bei Erbringung von ausschließlich präventiven Leistungen ist keine Grund-/Versichertenpauschale berechnungsfähig. Dasselbe gilt bei ausschließlicher Durchführung von Impfungen bei einem Patienten im gesamten Quartal. |

     

    COVID-19-Impfungen oder Früherkennungsuntersuchungen

    Derzeit suchen viele Patienten ihren Hausarzt zur Durchführung von COVID-19-Impfungen auf. Darunter befinden sich auch Patienten, die nicht regelmäßig Quartal für Quartal in die Praxis kommen und nur zur Corona-Impfung erscheinen. Anzugeben ist der ICD-10-Code U11.9, bei unerwünschten Nebenwirkungen U12.9. Ähnlich ist es bei den Früherkennungsuntersuchungen. Neben der Codierung z. B. mit der Z00.0 für eine Gesundheitsuntersuchung bzw. Z00.1 und Z00.3 bei Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern sowie auch bei anderen Impfungen (Codes unter Z23 bis Z27) muss für die Berechnung einer Grund-/Versichertenpauschale ein ICD-10-Code für

    • für eine gesicherte Erkrankung (Zusatzzeichen G) oder