· Fachbeitrag · Grundlagen der Abrechnung
Darum ist der Anhang 1 des EBM so wichtig
von Dr. Dr. med. Peter Schlüter, Östringen-Tiefenbach
| Obwohl Vertragsärzte täglich mehrfach damit arbeiten, kennen nur wenige den Anhang 1 des EBM . Dabei ist er in mehrfacher Hinsicht für die Abrechnung von Bedeutung. AAA fasst die wichtigsten Fakten zusammen. |
Was steht im Anhang 1 des EBM?
Anhang 1 ist ein fakultativer Bestandteil der Grund- bzw. Versichertenpauschale. Das heißt: Die Leistungen des Anhangs 1 gelten mit der Berechnung der Grund- bzw. Versichertenpauschale als abgegolten.
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„Die im Anhang 1 aufgeführten Leistungen sind ‒ sofern sie nicht als Gebührenordnungspositionen im EBM verzeichnet sind ‒ Teilleistungen von Gebührenordnungspositionen des EBM und als solche nicht eigenständig berechnungsfähig.“ |
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