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  • · Fachbeitrag · Hausarzt-EBM

    Chronikerpauschale: Höherbewertung und Änderung der Zuschlagssystematik ab 1. Juli 2014

    | In der letzten Ausgabe von AAA hatten wir unsere Leser bereits über die von der KBV beabsichtigte Höherbewertung der Chronikerpauschale informiert. Kurz vor Beginn des dritten Quartals 2014 haben sich jetzt KBV und Krankenkassen über die Änderungen bei der Chronikerpauschale zum 1. Juli 2014 verständigt. Die jetzt beschlossenen Änderungen betreffen zum einen eine Änderung in der Zuschlagssystematik, zum anderen eine Höherbewertung der Chronikerpauschale mit mindestens zwei persönlichen Arzt-Patienten-Kontakten (APK). |

    Nrn. 03221 und 04221 als Zuschlagspositionen

    Die Einführung von zwei Chronikerpauschalen zum 1. Oktober 2013

    • Nr. 03220/04220 bei nur einem persönlichen APK
    • Nr. 03221/04221 bei mindestens zwei persönlichen APK

    hatte einen deutlich höheren Aufwand in Arztpraxen zur Folge. Die Praxisverwaltungssysteme verlangen nämlich beim Ansatz der zweiten Chronikerpauschale Nr. 03221/04221 zunächst das Löschen der beim ersten persönlichen APK angesetzten ersten Chronikerpauschale Nr. 03220/04220.

     

    Dies hat sich als nicht praktikabel erwiesen. Daher gilt ab 1. Juli 2014 eine neue Zuschlagssystematik: Die Nrn. 03221 und 04221 sind ab diesem Zeitpunkt anstelle eines Zuschlags zur Versichertenpauschale nun als Zuschläge zu der Chronikerpauschale nach den Nrn. 03220 und 04220 berechnungsfähig. Damit muss die erste Chronikerpauschale beim zweiten APK nicht mehr gelöscht werden. Es wird nur noch die zweite Gebührenposition hinzugefügt. Der bisherige Berechnungsausschluss beider Chronikerpauschalen und die diversen übrigen Berechnungsausschlüsse wurden damit aufgehoben.

    Höherbewertung der Chronikerpauschale mit zwei APK

    Die Analysen der Abrechnung des ersten Hausarzt-EBM-Quartals 4/2013 hatten gezeigt, dass zwar die Leistungshäufigkeit der Chronikerpauschalen insgesamt gestiegen ist, das abgerechnete Punktzahlvolumen für die Chronikerpauschalen jedoch rückläufig war. Ursächlich für den Rückgang des Punktzahlvolumens war die Bewertung der Chronikerpauschale bei zwei persönlichen APK mit nur 150 Punkten. Die Vergütung für die Nr. 03221/04221 lag auf Basis eines Punktwerts von 10 Cent mit 15,00 Euro um 2,50 Euro unter der Vergütung der bis Quartal 3/2013 geltenden Chronikerpauschale Nr. 03212/04212 mit 17,50 Euro (495 Punkte x 3,5363 Cent).

     

    Aus diesem Grund wurde die Bewertung der Chronikerpauschale Nr. 03221/04221 ab 1. Juli 2014 auf 40 Punkte festgesetzt. Durch die geänderte Zuschlagssystematik ergibt sich in der Summe für die Chronikerpauschale bei mindestens zwei persönlichen APK eine Höherbewertung um 20 Punkte auf 170 Punkte (130 Punkte bei Ansatz der Nr. 03220/04220 zuzüglich 40 Punkte bei Ansatz der Nr. 03221/04221).

     

    MERKE | Mit dieser Anhebung wird zugleich die Vorgabe des Bewertungsausschusses, wonach die Änderungen des Hausarzt-EBM weder ein niedrigeres noch ein höheres Abrechnungsvolumen zur Folge haben sollen („Punktsummenneutralität“), wiederhergestellt.

     

    Die neue Leistungslegende der Nr. 03221/04221 lautet ab 1. Juli 2014 wie folgt:

     

    EBM-Nr.
    Legende (Kurzfassung)
    Bewertung

    03221/04221

    Zuschlag zu der Gebührenordnungsposition 03220/04220 für die intensive Behandlung und Betreuung eines Patienten mit mindestens einer lebensverändernden chronischen Erkrankung

     

    Obligater Leistungsinhalt

    • Mindestens zwei persönliche Arzt- Patienten-Kontakte,
    • ...

    einmal im Behandlungsfall

     

     

     

     

     

     

     

     

    40 Punkte

    (4,05 Euro*)

     

    * Punktwert: 10,13 Cent

    Änderung der Prüfzeiten

    Die Prüfzeit nach Anhang 3 zum EBM für die neue Zuschlagsposition Nr. 03221/04221 beträgt in Auswirkung dieser Änderungen künftig 4 Minuten. Dies entspricht einer Erhöhung der Prüfzeit für die Chronikerpauschale bei mindestens zwei persönlichen APK um 2 Minuten auf insgesamt 19 Minuten (15 Minuten bei Ansatz der Nr. 03220/04220 zuzüglich 4 Minuten bei Ansatz der Nr. 03221/04221).

     

    FAZIT | Mit den jetzt beschlossenen Änderungen wurden zwei „Geburtsfehler“ des neuen Hausarzt-EBM beseitigt. Zum einen führt die Erhöhung der Bewertung für die Chronikerpauschale bei mindestens zwei persönlichen APK zu einem höheren Abrechnungsvolumen, welches - jedenfalls nach den Simulationen - dem Abrechnungsvolumen der früheren Chronikerpauschale Nr. 03212/04212 entspricht. Zum anderen vereinfacht die Umstellung der Chronikerpauschale bei mindestens zwei persönlichen APK auf einen Zuschlag zur Chronikerpauschale nach der Nr. 03220/04220 die Abrechnung. Es bleibt zu hoffen, dass die Softwarehäuser diese kurzfristig vor Quartalsbeginn beschlossenen Änderungen auch in dem Update für das Quartal 3/2014 umsetzen können.

     

    Weiterführende Hinweise

    Quelle: Ausgabe 07 / 2014 | Seite 3 | ID 42762359