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  • · Fachbeitrag · Hausarzt-EBM

    Chronikerpauschalen bei Hausarztwechsel

    | FRAGE: Die Chronikerpauschalen 03220 und 03221 sind bei einem Hausarztwechsel laut EBM auch dann berechnungsfähig (mit dem Zusatz „H“), wenn der Patient wegen derselben chronischen Erkrankung in den letzten vier Quartalen - das bedeutet in den vorangegangenen drei Quartalen - durch einen anderen Hausarzt behandelt wurde. In unsere Praxis kommen immer wieder chronisch kranke Patienten, die ihren Hausarzt während der vorangegangenen Quartale mehrfach gewechselt haben (bedingt durch Ortswechsel, Unzufriedenheit usw.). Kann auch in diesen Fällen eine der Chronikerpauschalen 03220 oder 03221 angesetzt werden? |  

     

    Antwort: Nach dem EBM ist die Berechnung der Chronikerpauschalen 03220 und 03221 nicht ausgeschlossen, wenn der Patient in den Vorquartalen von verschiedenen Hausärzten behandelt wurde. Entscheidend ist, dass in den letzten vier Quartalen eine hausärztliche Behandlung wegen derselben chronischen Erkrankung stattgefunden hat.

    Quelle: Ausgabe 02 / 2014 | Seite 1 | ID 42459862