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  • · Fachbeitrag · Hausarzt-EBM

    Sozialpädiatrische Beratung - eine Leistung nur für Kinder- und Jugendärzte

    | Zur Förderung der Versorgung von Kindern mit chronischen Erkrankungen und/oder Behinderungen wurde eine neue Leistungsposition als Nr. 04355 für die sozialpädiatrisch orientierte eingehende Beratung, Erörterung und/oder Abklärung in den neuen Abschnitt 4.2.4 des EBM aufgenommen. Für diese neue Leistungsposition ist ebenfalls kein zusätzlicher Qualifikationsnachweis erforderlich. Die Nr. 04355 kann also - sofern die Voraussetzungen erfüllt sind - von jedem Kinder- und Jugendarzt berechnet werden. Auch für diese neue Leistung stellen die Krankenkassen zusätzliches Honorar zur Verfügung. |

    Der Personenkreis

    Die Nr. 04355 kann nur bei Vorliegen bestimmter Erkrankungen berechnet werden. Diese sind:

     

    • G25 Sonstige extrapyramidale Krankheiten und Bewegungsstörungen,
    • G31 Sonstige degenerative Krankheiten des Nervensystems, anderenorts nicht klassifiziert,
    • G40 Epilepsie,
    • G43 Migräne,
    • G44.2 Spannungskopfschmerz,
    • G80 Infantile Zerebralparese,
    • F45.0 Somatisierungsstörung,
    • F45.1 Undifferenzierte Somatisierungsstörung,
    • F45.2 Hypochondrische Störung,
    • F45.3 Somatoforme autonome Funktionsstörung,
    • F45.4 Anhaltende Schmerzstörung,
    • F45.8 Sonstige somatoforme Störungen,
    • F60 - F69 Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen,
    • F80 - F89 Entwicklungsstörungen,
    • F90 - F98 Verhaltens- und emotionale Störungen mit Beginn in der Kindheit und Jugend,
    • R27.8 Sonstige Koordinationsstörungen.

     

    EBM-Nr.
    Legende (Kurzfassung)
    Punkte (Euro)

    04355

    Sozialpädiatrisch orientierte eingehende Beratung, Erörterung und/oder Abklärung

    145 (14,50 Euro)

     

     

    PRAXISHINWEIS |  Prüfen Sie anhand Ihrer Praxisdokumentation, welche Patienten die Kriterien zur Abrechnung der neuen Leistungsposition erfüllen, und markieren Sie diese entsprechend. Auf diese Weise können Sie sicherstellen, dass die Nr. 04355 bereits im Quartal 4/2013 abgerechnet werden kann.

     

    Die Leistungsinhalte

    Obligate Leistungsinhalte der Nr. 04355 sind:

     

    • Persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt (APK),
    • Dauer mindestens 15 Minuten,
    • Als Einzelsitzung,
    • Berücksichtigung krankheitsspezifischer, teilhabebezogener und prognostischer sowie entwicklungsabhängiger, familiendynamischer Faktoren.

     

    Als fakultative Leistungsinhalte werden genannt:

     

    • Erhebung der bestehenden Befunde und/oder Erkenntnisse,
    • Befunderhebung(n) unter sozialpädiatrischen Kriterien:
      • Entwicklungsstand,
      • Intelligenz,
      • Körperlicher und neurologischer Befund,
      • Psychischer Befund,
      • Psychosozialer Hintergrund zur (drohenden) Störung, körperlichen, psychischen oder psychosomatischen Erkrankung oder (drohenden) Behinderung,
    • Prüfung der Anwendung ganzheitlicher Förder- und/oder Therapieverfahren,
    • Berücksichtigung der Therapieprinzipien der Sozialpädiatrie,
    • Anleitung der Bezugsperson(en),
    • Einleitung und/oder Koordination störungsspezifischer Maßnahmen.

     

    PRAXISHINWEISE |  Folgendes gilt es zu beachten:

     

    • Die Nr. 04355 ist nur einmal im Behandlungsfall berechnungsfähig.

     

    • Die Nr. 04355 kann bereits beim ersten persönlichen APK im Quartal zusammen mit der Versichertenpauschale abgerechnet werden.

     

    • Wegen der im obligaten Leistungsinhalt geforderten Dauer von mindestens 
15 Minuten muss die APK-Zeit bei der Abrechnung der Nr. 04355 neben der Versichertenpauschale nach Nr. 04000 mindestens 25 Minuten betragen.

     

    • Die Nr. 04355 ist nicht neben den folgenden Leistungspositionen berechnungsfähig. „Nicht neben“ meint „nicht bei derselben Konsultation":

     

      • Im organisierten Notfalldienst (Nrn. 01210, 01214, 01216 und 01218)
      • Neurophysiologische Übungsbehandlung Nrn. 30300, 30301
      • Neuropsychologische Therapie Nrn. 30930 bis 30935
      • Psychosomatische und psychotherapeutische Leistungen der Abschnitte 35.1 und 35.2.
    Quelle: Ausgabe 09 / 2013 | Seite 10 | ID 42260234