· Fachbeitrag · Heilmittelverordnungen
Die Verordnung podologischer Leistungen ist diffizil
von Dr. med. Heinrich Weichmann, Lippetal
| Durch die Medien sind viele Patienten informiert, dass Diabetikern unter bestimmten Umständen podologische Behandlungen verordnet werden können. Vor allem Patienten, die aufgrund altersbedingter Bewegungseinschränkungen die Fußpflege nicht mehr selbst wahrnehmen können, bitten um entsprechende Verordnungen. |
Verordnung nicht korrekt: Der Leidtragende ist der Patient
Wird eine podologische Verordnung nicht korrekt entsprechend den Heilmittel-Richtlinien ausgestellt, entsteht dem verordnenden Arzt daraus kein Nachteil. Aber: Der Heilmittelerbringer (Podologe) darf nur ordnungsgemäß ausgestellte Verordnungen ausführen. Fehlerhafte Verordnungen muss der Patient in der Arztpraxis korrigieren lassen. Eben dies gilt es zu vermeiden, denn a) ist der Patient verärgert und b) bedeutet es einen Mehraufwand für Ihre Praxis.
Podologische Verordnungen sind auf Vordruckmuster 13 (bzw. 13E bei Blankoformularbedruckung) vorzunehmen. Sind die Pflichtangaben nicht vollständig, darf die podologische Praxis die Verordnung nicht ausführen, zur entsprechenden Überprüfung ist die podologische Praxis verpflichtet.
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