· Fachbeitrag · HIV-Präexpositionsprophylaxe
Genehmigung zur Abrechnung von PrEP- Leistungen ab dem 01.07.2024 leichter zu haben
| Zum 01.07.2024 werden die Voraussetzungen für eine Genehmigung zur Abrechnung von Leistungen zur HIV-Präexpositionsprophylaxe (PrEP; EBM-Nrn. 01920, 01921 und 01922) gelockert. Ärzte können PrEP-Leistungen bereits seit dem 01.09.2019 bei Versicherten mit einem substanziellen HIV-Infektionsrisiko abrechnen, sofern diese das 16. Lebensjahr vollendet haben. Voraussetzung ist eine spezielle Abrechnungsgenehmigung, deren Voraussetzungen in Anlage 33 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte geregelt sind. |
KBV und Krankenkassen haben einige Erleichterungen beschlossen, die für diese Abrechnungsgenehmigungen ab dem 01.07.2024 gelten:
- Die Dauer der geforderten Hospitation in Präsenz in einer Einrichtung zur medizinischen Betreuung von HIV-PrEP-Patienten beträgt statt bisher 16 Stunden nur noch 8 Stunden. Die praktischen Inhalte der Hospitation wurden konkretisiert.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AAA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 13,50 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig