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  • · Fachbeitrag · HIV-Präexpositionsprophylaxe

    Genehmigung zur Abrechnung von PrEP- Leistungen ab dem 01.07.2024 leichter zu haben

    | Zum 01.07.2024 werden die Voraussetzungen für eine Genehmigung zur Abrechnung von Leistungen zur HIV-Präexpositionsprophylaxe (PrEP; EBM-Nrn. 01920, 01921 und 01922) gelockert. Ärzte können PrEP-Leistungen bereits seit dem 01.09.2019 bei Versicherten mit einem substanziellen HIV-Infektionsrisiko abrechnen, sofern diese das 16. Lebensjahr vollendet haben. Voraussetzung ist eine spezielle Abrechnungsgenehmigung, deren Voraussetzungen in Anlage 33 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte geregelt sind. |

     

    KBV und Krankenkassen haben einige Erleichterungen beschlossen, die für diese Abrechnungsgenehmigungen ab dem 01.07.2024 gelten:

    • Die Dauer der geforderten Hospitation in Präsenz in einer Einrichtung zur medizinischen Betreuung von HIV-PrEP-Patienten beträgt statt bisher 16 Stunden nur noch 8 Stunden. Die praktischen Inhalte der Hospitation wurden konkretisiert.